WARUM SIND EINSPARUNGEN MÖGLICH? Wenn Sie uns beauftragen, eine Patentjahresgebühr einzuzahlen, eine Marke oder ein Geschmacksmuster zu verlängern, dann kommen im Allgemeinen 4 verschiedene Ausgaben zusammen:
Diese Gebühr wird an das Patentamt in dem jeweiligen Land gezahlt (eine Liste von Patentämtern mit Internetauftritt finden Sie unter Nützliche Seiten). Bis auf wenige Ausnahmen lässt sich die Gebühr nicht reduzieren. Bestimmte Länder gewähren kleinen Unternehmen (small-entity-Status) deutliche Nachlässe, um die Entstehung innovativer Produkte zu fördern. In selteneren Fällen können für einen kleinen Nachlass mehrere Jahre im Voraus gezahlt werden.
2. Honorar eines Vertreters vor Ort:
Die Zahlung der amtlichen Gebühren ist in machen Ländern über einen inländischen Vertreter vorgeschrieben. In den meisten Fällen muss dieser Vertreter beim jeweiligen Patentamt zugelassen sein. Erste Einsparungen ergeben sich, weil wir dort auf einen Vertreter verzichten, wo er nicht vorgeschrieben ist, und - ist das nicht möglich - wir mit einem Vertreter Sondertarife aushandeln (begünstigt durch unser großes Auftragsvolumen).
3. Währungsumrechnungskosten:
Die Umrechnung und der Transfer internationaler Währungen sind nie kostenlos. Die Zentralisierung der Zahlungen und unser hohes Auftragsvolumen sparen auch hier Kosten und senken das Wechselkursrisiko.
4. Honorar des Dienstleisters und Kosten für die Verwaltung:
Die Verwaltung Ihrer Patentjahresgebühren oder die Verlängerung Ihrer Marken und Muster ist nicht gratis – auch dann nicht, wenn Sie sie selbst übernehmen. Denn zu diesen Kosten kommen noch Ihre internen Kosten hinzu, die Sie für diese Tätigkeit und ihre Nachverfolgung aufbringen, insbesondere Buchhaltungskosten. Die zentralisierte Verwaltung Ihrer Schutzrechtsverlängerungen an einem Ort ermöglicht auch hier übergreifende Einsparungen, in denen der gesamte Service bereits eingeschlossen ist.
Für die Verwaltung von Patentjahresgebühren können Sie mit unserem Spar-Simulator Ihr mögliches Einsparungspotenzial abschätzen.