Wie viel?

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Ermitteln Sie hier die Höhe Ihrer Patentjahresgebühren und errechnen Sie Ihr Einsparpotential

Ermitteln Sie hier die Höhe der Gebühren für Markenverlängerungen

Wie viel?

WARUM SIND EINSPARUNGEN MÖGLICH?
Bei der Begleichung von Patentjahresgebühren sowie bei der Verlängerung von Marken oder Geschmacksmustern kommen im Allgemeinen 4 verschiedene Kostenbausteine zum Tragen:

1. Amtsgebühren:

Diese Gebühren werden an die offiziell für den gewerblichen Rechtsschutz zuständige Behörde eines Landes entrichtet (eine Auflistung der entsprechenden Behörden/Patentämter, die über einen Internetauftritt verfügen, finden Sie in unserer Rubrik Nützliche Seiten). Der Betrag kann i. d. R. – von wenigen Ausnahmen abgesehen – nicht reduziert werden. Im Rahmen der Innovationsförderung werden kleineren Unternehmen in bestimmten Ländern jedoch deutliche Nachlässe gewährt. In sehr seltenen Fällen gibt es auch geringfügige Ermäßigungen bei einer Begleichung der Gebühren für mehrere Jahre im Voraus.

2. Kosten eines örtlichen Rechtsvertreters:

Die Begleichung der amtlichen Gebühren muss in manchen Ländern über einen niedergelassenen inländischen Rechtsvertreter erfolgen. In den allermeisten Fällen muss es sich dabei um einen bei der offiziell für den gewerblichen Rechtsschutz zuständigen Behörde (Patentamt) zugelassenen Vertreter (Patentanwalt) handeln. Erste Einsparungsmöglichkeiten ergeben sich, wenn dort, wo dies nicht erforderlich ist, gänzlich auf die Einschaltung eines solchen Vertreters verzichtet wird und dort, wo eine entsprechende Vorschrift besteht, Sonderkonditionen mit einem Auftragnehmer (Patentanwaltskanzlei) ausgehandelt werden (hierbei profitieren wir von unserem großen Auftragsvolumen).

3. Kosten des internationalen Zahlungsverkehrs:

Währungskursschwankungen sowie Transaktionen im internationalen Zahlungsverkehr sind stets ein Kostenfaktor. Durch eine zentralisierte Zahlungsabwicklung sowie unser hohes Auftragsvolumen lassen sich auch in diesem Bereich Kosten einsparen sowie Wechselkursrisiken gezielt abmildern.

4. Kosten für Dienstleistung und Verwaltung:

Die Verwaltung Ihrer Patentjahresgebühren oder die Verlängerung von Marken- bzw. Musterrechten ist immer mit Kosten verbunden – selbst wenn sie von Ihnen selbst übernommen wird. Zu diesen (externen) Kosten sind nämlich die internen Aufwendungen für die Nachverfolgung und Erledigung der Vorgänge – insbesondere im Buchhaltungs- und Finanzbereich – hinzuzurechnen. Auch auf diesem Gebiet können durch eine zentrale Bearbeitung erhebliche Einsparungen erzielt werden.

Hinsichtlich der Verwaltungskosten für Ihre Patentjahresgebühren kann Ihnen unser Spar-Simulator eine grobe Vorstellung Ihres potentiellen Einsparpotentials vermitteln.